Aktualisiertes Hygenekonzept der Tauchsportabteilung ESG

Seit dem 09.02.2022 gilt die neueste Fassung der Corona-Verordnung Sport.
Das Hygienekonzept der Tauchsportabteilung und die Bäderverordnung haben weiterhin Gültigkeit.

Grundlage für das o.g. Hygienekonzept ist die CoronaVO Bäder und Saunen sowie die CoronaVO Sport bzw. die Erläuterungen darüber in den Vereinsinformationen der Bäderbetriebe-Stadt KA vom 22.9.20.
Diese Informationen wurden an alle Mitglieder der Tauchsportabteilung weitergeleitet.

Zusätzlich wird auf die Plakate und Markierungen im Hallenbad hingewiesen. Trainingsregeln im Einzelnen :

  • Gerätetraining erfolgt nur mit dem eigenen Atemregler bzw. Tauchgerät.
  • Wenn kein eigenes Atemgerät vorhanden ist, wird dem Mitglied ein Gerät aus dem Fundusder Abteilung zugewiesen, das bis zur Desinfektion der 2. Stufe ausschließlich durch sie/ ihn benutzt werden darf.
  • Jedes Mitglied benutzt nur eigene Tauchmasken und Schnorchel und ist für deren Reinigungggf. Desinfektion selbst verantwortlich.
  • Die angemieteten Bahnen im Becken des Hallenbades werden aufgeteilt:Bahn 1 : Lebensrettungstraining (nur als Einzeltraining mit oder ohne Puppe) Bahnen 2 + 3 : Schwimm- und Schnorcheltraining (nur als Einbahnstraßenschwimmen) Streckentauchen
  • Solange die o.g. Regelungen – insbesondere die Abstandsregelung – gelten, findet kein„Schnuppertauchen“ sowie keine Ausbildung im Gerätetauchen statt. Trainingsleitung bzw. Aufsicht :
  • Dr. med. Andreas Falk, Abteilungsleiter
  • Michael Leicher, stellv. Abteilungsleiter
  • Datenerhebung zur eventuellen Nachverfolgung sowie die spätere Löschung der Datengem. Datenschutzregelung durch den Abteilungsleiter bzw. seinen Stellvertreter

Karlsruhe, 14.02.2022